Statuten
Statuten des Volleyball-Club Cazis
1. Name, Sitz und Zweck
Art. 1
Unter dem Namen „Volleyball-Club Cazis“, nachfolgend VBC genannt besteht ein unabhängiger Verein mit Sitz in Cazis.
Art. 2
Der VBC bezweckt die Pflege und die Verbreitung des Volleyballspieles.
Art. 3
Der VBC ist Mitglied des Bündner Volleyballverbandes (BVV) und untersteht dessen Statuten.
2. Mitgliedschaft
II. Passivmitgliedern: Personen, die den VBC mit einem von der GV festgesetzten Jahresbeitrag unterstützen.
Art. 5
Definitive Eintritte sowie allfällige Ausschlüsse werden durch die Generalversammlung beschlossen. Ein- und Austritte haben über den Vorstand zu erfolgen.
3. Pflichten und Rechte der Mitglieder
Art. 6
Für alle Mitglieder sind die Statuten und die Beschlüsse der Generalversammlung verbindlich.
Art. 7
Aktiv– und Passivmitglieder haben einen alljährlich durch die GV festzusetzenden Jahresbeitrag bis EndeNovember des laufenden Jahres zu entrichten.
Art. 8
Aktivmitglieder besitzen das Stimm- und Wahlrecht; Passivmitglieder und Gönner haben beratende Stimme.
4. Organisation
Art. 9 Die Organe des VBC sind:
a.) die Generalversammlung
b.) der Vorstand
c.) die Rechnungsrevisoren
Art. 10
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des VBC. Sie wird vom Vorstand alljährlich nach Ende des Vereinsjahres einberufen. Das Aufgebot muss die Traktandenliste enthalten und die Mitglieder 10 Tage vor der GV erreichen.
Die Generalversammlung erledigt:
1) Präsenzliste und Wahl der Stimmenzähler
2) Festsetzung und Bekanntgabe der Stimmverteilung
3) Aufnahmen und Ausschlüsse, nimmt Austritte zur Kenntnis
4) Protokoll der letzten GV
5) Abnahme der Jahresberichte, der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
6) Wahlen: Präsident, Vorstand, Revisoren, Trainer und Ehrenmitglieder
7) Festsetzung des Jahresbeitrages
8) Anträge
9) Statutenänderungen
10) Auflösung des Clubs
11) Verschiedenes
Anträge müssen 5 Tage vor der GV beim Präsidenten eintreffen.
Art. 11
Der Vorstand besorgt die Geschäfte des VBC und vertritt diesen nach aussen. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus 3-5 Mitgliedern und konstituiert sich selbst.
Art. 12
Die Generalversammlung wählt die Revisoren für zwei Jahre.
Die Revisoren sind berechtigt, jederzeit die Geschäftsführung zu prüfen.
Art. 13
Die Aktivmitglieder können eine ausserordentliche GV einberufen, wenn dies 1/3 der Aktivmitglieder wünscht. Die Versammlung muss innert 2 Monaten nach Erhalt des Begehrens abgehalten werden.
5. Kassawesen
Art. 14
Die Einnahmen des VBC bestehen aus:
a) Mitglieder- und Gönnerbeiträgen
b) sonstigen Erträgen
Art. 15
Für Verbindlichkeiten des VBC haftet das Vereinsvermögen.
6. Ethik-Charta im Sport
Die Prinzipien der „ Ethik- Charta im Sport“ bilden die Grundlage für die Aktivitäten des Vereins VBC Cazis. Die Konkrete Umsetzung einzelner Prinzipien ist in den entsprechenden Anhängen geregelt.Anhang 1: Die sieben Prinzipien der Ethik-Charta im Sport
Anhang 2: Sport rauchfrei
7. Statutenänderung und Auflösung
Art. 16
Statutenänderungen müssen auf der Traktandenliste aufgeführt werden und können mit 2/3–Mehrheit der an der GV anwesenden Aktivmitglieder beschlossen werden.
Art. 17
Die Auflösung des VBC kann an der ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen werden, sofern 2/3 der Anwesenden dem Beschluss zustimmen.
Art. 18
Bei der Auflösung des Vereins ist das Vermögen und Inventar gemäss Beschluss der letzten Generalversammlung zu Gunsten der Jugendförderung im Sportbereich zu verteilen. Es darf nicht unter die Mitglieder verteilt werden.
7. Schlussbestimmungen
Art. 19
Eine kollektive Unfallversicherung für Mitglieder des VBC besteht nicht. Jedes Mitglied ist selber für eine solche besorgt.
Art. 20
Wo die Statuten nichts Näheres ausführen, gelten die einschlägigen Bestimmungen des ZGB.
Art. 22
Die Statuten wurden von der Mitgliederversammlung am 14. Juni 1984 in Cazis genehmigt und treten sofort in Kraft.
7408, Cazis, 14. Juni 1984 Für den Vorstand des VBC Cazis
Der Präsident Der Aktuar
Revidiert am 17.06.1985 anlässlich der GV
Revidiert am 10.05.1988 anlässlich der GV
Revidiert am 18.05.1990 anlässlich der GV
Revidiert am 09.04.2008 anlässlich der GV
Revidiert am 15.04.2010 anlässlich der GV
Revidiert am 27.09.2012 anlässlich einer ausserordentlicher GV
Revidiert am 16.06.2016 anlässlich der GV
Anhang 1: Die sieben Prinzipien der Ethik-Charta im Sport
1. Gleichbehandlung für alle!
Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft,
religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen.
2. Sport und soziales Umfeld im Einklang!
Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf
und Familie vereinbar.
3. Förderung der Selbst- und Mitverantwortung!
Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt.
4. Respektvolle Förderung statt Überforderung!
Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder
die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler.
5. Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung!
Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt.
6. Gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe!
Prävention erfolgt ohne falsche Tabus: Wachsam sein, sensibilisieren
und konsequent eingreifen.
7. Absage an Doping und Suchtmittel!
Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums sofort einschreiten.
Anhang 2: Sport rauchfrei
Die Umsetzung Sport rauchfrei beinhaltet folgende Anforderungen:
· Tabakfreie Zeit vor, während und nach dem Sport (d.h. eine Stunde vor bis eine Stunde nach dem Sport)
· Vereinslokalitäten sind rauchfrei
· Verzicht auf finanzielle Unterstützung durch Tabakfirmen
· Anlässe werden rauchfrei durchgeführt. Dies beinhaltet:
· Wettkämpfe
· Sitzungen (inkl. DV/GV)
· Spezielle Anlässe: z.B. (Trainingslager,etc.)